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Abstraktes dunkles Design

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Fassung vom 1. September 2026 · Landingwerk, Inhaber Steve Ammermann, Oldenburg

Kurz, in einem Absatz: Ich baue Ihnen einen OnePager oder eine komplette Webseite zum vorher genannten Festpreis. Sie zahlen 30 Prozent an und den Rest nach der Abnahme. Wenn Ihnen der Textentwurf an Tag 3 nicht zusagt, steigen Sie aus: Sie behalten den Text und dürfen ihn verwenden, ich behalte die Anzahlung als Vergütung dafür. Nach vollständiger Zahlung gehört die Seite Ihnen, mit allen Dateien. Ich hafte für meine Arbeit, aber nicht dafür, wie viele Anfragen am Ende hereinkommen — das hängt auch an Dingen, die ich nicht steuere. Diese Zusammenfassung ist kein Vertragsbestandteil; es gelten die Paragraphen darunter.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Steve Ammermann, handelnd unter „Landingwerk" (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber über die Konzeption, Gestaltung, Texterstellung und technische Umsetzung von Webseiten, insbesondere Landingpages, sowie über daran anschließende Betreuungsleistungen.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Paketen und Preisen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.

(2) Auf eine Anfrage hin erstellt der Auftragnehmer ein Angebot in Textform mit Leistungsumfang, Festpreis und geplantem Fertigstellungstermin. Das Angebot ist 14 Tage ab Zugang bindend.

(3) Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform zustande. Eine Bestätigung per E-Mail genügt.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Angebot. Die Beschreibungen auf der Website dienen der Orientierung und werden erst durch das Angebot verbindlich.

(2) Die Zahl der im Angebot genannten Korrekturrunden ist Bestandteil des Festpreises. Eine Korrekturrunde umfasst die gesammelte Rückmeldung des Auftraggebers zu einem Stand. Weitere Runden oder nachträgliche Änderungen des Umfangs werden nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet.

(3) Nicht im Leistungsumfang enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt: Domain- und Hostinggebühren, Lizenzgebühren für Bild-, Video- und Schriftmaterial, Werbebudgets, die Schaltung und Betreuung von Werbekampagnen, Suchmaschinenoptimierung als laufende Leistung, Betreuung sozialer Netzwerke sowie die rechtliche Prüfung von Inhalten.

(4) Der Auftragnehmer setzt bei der Leistungserbringung Werkzeuge auf Basis künstlicher Intelligenz ein, insbesondere für Recherche, Textentwürfe und Codegerüste. Alle Ergebnisse werden vor Auslieferung redaktionell geprüft. Die Verantwortung für die gelieferte Leistung bleibt beim Auftragnehmer.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig bereit, insbesondere Logo, Bildmaterial, Angaben zu Leistungen und Preisen sowie erforderliche Zugänge zu Domain und Hosting.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen von ihm überlassenen Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der vertragsgemäßen Verwendung dieser Inhalte entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) Freigaben und Rückmeldungen erfolgen innerhalb von zwei Werktagen. Der Auftraggeber benennt vor Projektbeginn eine entscheidungsbefugte Person.

(4) Der Auftraggeber ist für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit der von ihm vorgegebenen Aussagen verantwortlich, insbesondere für Preisangaben, Werbeaussagen und Angaben nach der Preisangabenverordnung. Der Auftragnehmer schuldet keine Rechtsberatung.

§ 5 Termine

(1) Die im Angebot genannte Lieferzeit beginnt mit dem vollständigen Vorliegen der nach § 4 erforderlichen Unterlagen und dem Eingang der Anzahlung.

(2) Verzögert sich die Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich die Termine um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.

(3) Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Soweit im Angebot nicht anders geregelt, sind 30 Prozent der Vergütung mit Vertragsschluss und die restlichen 70 Prozent mit der Abnahme fällig. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zahlbar.

(3) Ein Eröffnungsnachlass wird gewährt, solange er auf der Website ausgewiesen ist und die dort genannte Zahl geförderter Projekte nicht erreicht ist. Maßgeblich ist der im Angebot genannte Preis.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, laufende Arbeiten bis zum Ausgleich fälliger Forderungen einzustellen; die Termine nach § 5 verschieben sich entsprechend.

(5) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 7 Abbruch nach dem Textentwurf

(1) Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber im Projektverlauf einen vollständigen Textentwurf vor.

(2) Der Auftraggeber kann den Vertrag innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang des Textentwurfs in Textform ohne Angabe von Gründen beenden.

(3) Endet der Vertrag nach Absatz 2, verbleibt die geleistete Anzahlung beim Auftragnehmer und gilt als vollständige Vergütung für Konzept und Text. Der Auftraggeber erhält mit Wirksamwerden der Beendigung das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht, den Textentwurf zu nutzen und zu bearbeiten. Weitergehende Ansprüche beider Seiten bestehen nicht, insbesondere kein Anspruch auf Rückzahlung und kein Anspruch auf die restliche Vergütung.

(4) Nicht übertragen werden Entwürfe zur Gestaltung sowie technische Arbeitsergebnisse; diese bleiben beim Auftragnehmer.

(5) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

§ 8 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung zeigt der Auftragnehmer die Abnahmebereitschaft an und stellt die Leistung unter einer Vorschauadresse bereit.

(2) Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme in Textform oder benennt konkrete Mängel.

(3) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie innerhalb dieser Frist weder abnimmt noch Mängel benennt, oder wenn er sie produktiv nutzt, insbesondere durch Veröffentlichung unter seiner Domain.

(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche Recht zur Nutzung der eigens erstellten Arbeitsergebnisse, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung.

(2) Der Auftraggeber erhält alle Quelldateien und Zugänge. Eine Lizenz- oder Nutzungsgebühr fällt nicht an. Der Fortbestand der Nutzungsrechte ist nicht an einen Betreuungsvertrag gekoppelt.

(3) Von Absatz 1 ausgenommen sind allgemeine Gestaltungsgrundsätze, wiederverwendbare Code-Bausteine und Werkzeuge des Auftragnehmers sowie Inhalte Dritter, für die gesonderte Lizenzbedingungen gelten. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, solche Bausteine in anderen Projekten einzusetzen.

(4) Vor vollständiger Zahlung ist eine Nutzung der Arbeitsergebnisse nicht gestattet. Unberührt bleibt § 7 Abs. 3: Endet der Vertrag nach dem Textentwurf, darf der Auftraggeber den Textentwurf im dort geregelten Umfang nutzen.

§ 10 Referenznennung

(1) Der Auftragnehmer darf die erstellte Leistung nach Veröffentlichung unter Nennung des Auftraggebers als Referenz auf der eigenen Website und in Angeboten zeigen.

(2) Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen, auch nachträglich und ohne Angabe von Gründen. Die Nennung ist keine Bedingung für einen gewährten Nachlass.

(3) Ein Rückverweis auf den Auftragnehmer im Fußbereich der erstellten Seite erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.

§ 11 Mängelansprüche

(1) Bei Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.

(2) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Kein Mangel liegt vor bei Beeinträchtigungen, die auf nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf Ausfällen von Hosting- oder Drittdiensten oder auf Änderungen an Browsern oder Endgeräten nach der Abnahme beruhen.

§ 12 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Der Auftragnehmer schuldet ein Werk, keinen wirtschaftlichen Erfolg. Eine bestimmte Anzahl von Besuchern oder Anfragen, eine bestimmte Conversion-Rate, eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen oder ein bestimmter Werbeerfolg werden nicht geschuldet und sind nicht Vertragsgrundlage.

(5) Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich Gegenstand eines Betreuungsvertrags ist.

§ 13 Betreuungsleistungen

(1) Betreuungsverträge laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(2) Nicht in Anspruch genommene Leistungskontingente verfallen zum Monatsende und werden nicht erstattet.

(3) Nach Beendigung übergibt der Auftragnehmer alle Zugänge und aktuellen Dateien.

§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Seiten behandeln Informationen der jeweils anderen Seite, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach vertraulich sind, vertraulich und nutzen sie ausschließlich für die Vertragsdurchführung. Die Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort.

(2) Erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer richtet sich nach der Datenschutzerklärung.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Oldenburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.